Wiesen und Säume für die freie Landschaft

Wir bieten nur Mischungen für Ursprungsgebiete an, in denen wir bereits auf ein breites Artenspektrum zugreifen können. Wichtige Arten, die dennoch nur aus benachbarten Ursprungsgebieten vorliegen, sind in den Mischungszusammensetzungen ausgewiesen. Diese pdf-Dateien können Sie herunterladen und Ihrer Unteren Naturschutzbehörde zur Genehmigung vorlegen.

 

Unsere Mischungen

01 Blumenwiese

Bunt blühende, sehr artenreiche Blumenwiese mit nieder- bis hochwüchsigen Wildarten

Erhältliche Mischungen

02 Frischwiese/Fettwiese

Klassische artenreiche Futterwiese - zur Beweidung geeignet.

Erhältliche Mischungen

03 Böschungen, Straßenbegleitgrün

Optisch ansprechende, ausdauernde Pflanzengesellschaft mit bodenfestigenden Eigenschaften

Erhältliche Mischungen

04 Bankettmischung, salzverträglich

Mischung mit niederwüchsigen, salzverträglichen Arten die sich am Straßenrand langfristig halten.

Erhältliche Mischungen

05 Mager- und Sandrasen

Mit überwiegend niederwüchsigen, konkurrenzschwachen Arten und Trockenheit vertragend. Mischungshöhe: 60-100 cm.

Erhältliche Mischungen

06 Feuchtwiese

Mischung aus ausdauernden, Feuchtigkeit liebenden Blumen und Gräsern, überwiegend niederwüchsig und schnittverträglich

Erhältliche Mischungen

07 Ufersaum

Der Schwerpunkt liegt auf Arten der Gewässer begleitenden Hochstaudenfluren - auch für flach überschwemmte Bereiche

Erhältliche Mischungen

08 Schmetterlings- und Wildbienensaum

Berücksichtigt werden Ansprüche von Wildbienen und Schmetterlingen an deren artspezifische Trachtpflanzen

Erhältliche Mischungen

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Mindestbestellwert: 64,20 € in Summe und 4,28 € je Artikel.


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Sedumsprossen sind ab Mai in Kg-Schritten bestellbar.

Wichtiger Hinweis

Die Mischungen Nr. 1-9, 13, 15, 16, 20, 21, 24 sowie die RSM-Regio-Mischungen werden nach Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) in Verkehr gebracht.

Beim Ausbringen von Saatgut in die freie Landschaft liegt die Verantwortung für das Einholen von Ausnahmegenehmigungen beim Anwender.

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