Wiesen und Säume für die freie Landschaft
Wir nehmen die neue Gesetzeslage zum Anlass künftig noch transparenter zu sein und bieten nur Mischungen für Ursprungsgebiete an, in denen wir bereits auf ein breites Artenspektrum zugreifen können. Wichtige Arten, die dennoch nur aus benachbarten Ursprungsgebieten vorliegen, sind in unseren Mischungszusammensetzungen (pdf-Format) ausgewiesen.
Diese pdf-Dateien können Sie herunterladen und Ihrer Unteren Naturschutzbehörde zur Genehmigung vorlegen.
Unsere Mischungen

01 Blumenwiese
Bunt blühende, sehr artenreiche Blumenwiese mit nieder- bis hochwüchsigen Arten
Erhältliche Mischungen
02 Frischwiese/Fettwiese
Klassische artenreiche Futterwiese - zur Beweidung geeignet.
Erhältliche Mischungen
03 Böschungen, Straßenbegleitgrün
Optisch ansprechende, ausdauernde Pflanzengesellschaft mit bodenfestigenden Eigenschaften
Erhältliche Mischungen
04 Salzverträgliche Bankettmischung
Mischung mit niederwüchsigen, salzverträglichen Arten die sich am Straßenrand langfristig halten.
Erhältliche Mischungen
05 Mager- und Sandrasen
Mit überwiegend niederwüchsigen, konkurrenzschwachen Arten und Trockenheit vertragend. Mischungshöhe: 60-100 cm.
Erhältliche Mischungen
06 Feuchtwiese
Mischung aus ausdauernden, Feuchtigkeit liebenden Blumen und Gräsern, überwiegend niederwüchsig und schnittverträglich
Erhältliche Mischungen
07 Ufersaum
Der Schwerpunkt liegt auf Arten der Gewässer begleitenden Hochstaudenfluren - auch für flach überschwemmte Bereiche
Erhältliche Mischungen
08 Schmetterlings- und Wildbienensaum
Berücksichtigt werden Ansprüche von Wildbienen und Schmetterlingen an deren artspezifische Trachtpflanzen
Erhältliche Mischungen
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Sedumsprossen:
Ab Mai bestellbar - in Kg-Schritten.
Wichtiger Hinweis
Die Mischungen Nr. 1-8, 9, 13, 15, 16, 20 werden auf Grundlage der Erhaltungsmischungsverordnung in Verkehr gebracht. (ErMiV)
Bei Ausbringung von Saatgut in die freie Landschaft liegt die Verantwortung für das Einholen von Ausnahmegenehmigungen beim Anwender.