Feuchtwiesenmischung am Gewässerrand

Feuchtwiese

(Blumen 30% / Gräser 70%)

Verwendung

In Auenbereichen mit Wiesennutzung. Die Mischung kann in Gewässerrandstreifen mit der Ufermischung kombiniert werden, da deren Vorbilder auch in der Natur eng verzahnt sind bzw. ineinander übergehen.

Charakteristik

Die Feuchtwiesenmischung setzt sich aus ausdauernden, feuchtigkeitsliebenden Kräutern und Gräsern zusammen, die überwiegend mittel- bis niederwüchsig und schnittverträglich sind. Die Feuchtwiese erreicht eine Höhe von bis zu 100 cm.

Pflege / Nutzung

Die Feuchtwiese ist wie nasse Senken - je nach Befahrbarkeit und Wüchsigkeit - ein- bis dreimähdig. Das Mähgut eignet sich zur Futternutzung und ist als Heu, Öhmd oder Silage verwendbar.

Ansaatstärke

2 g/m², 20 kg/ha

Schnellbegrünung

2 g/m², 20 kg/ha

Füllstoff

zum Hochmischen auf 10 g/m², 100 kg/ha

Mischungstabellen Feuchtwiese (Blumen 30% / Gräser 70%)

mit Herkunftsangaben der Einzelarten (pdf-Datei für Antrag auf Genehmigung bei den Naturschutzbehörden)

Mischungstabellen Feuchtwiese (Blumen 30% / Gräser 70%)

ohne Herkunftsangaben der Einzelarten (xls-Datei zur Verwendung in Ausschreibungen)



Feuchtwiese

(Blumen 30% / Gräser 70%)

ökologisch wertvolles Grünland in Auenbereichen / Gewässerrandstreifen
Die Mindestbestellmenge beträgt 0.0340 kg!
ab 72.76 €/kg
Staffelung
unter 0.5kg96.30 €/kg
bis 99.999kg74.90 €/kg
ab 100kg72.76 €/kg

In Bezug stehende Produkte

Feuchtwiese - Schnellbegrüner

Die Mindestbestellmenge beträgt 0.7500 kg!
ab 4.28 €/kg

Feuchtwiese - Schrot als Füllstoff

Die Mindestbestellmenge beträgt 0.0100 kg!
ab 1.07 €/kg
zurück

warenkorb Ihr Warenkorb

Noch keine Produkte im Warenkorb

Bitte beachten Sie

Bitte beachten Sie:

Preise verstehen sich inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten.
 
Mindestbestellwert aktuell: 64,20 € in Summe und 3,21 € je Artikel.

Lieferzeit für Neubestellungen derzeit: ca. 2 Wochen

Sedumsprossen:
Ab Mai bestellbar - in Kg-Schritten.

Wichtiger Hinweis

Die Mischungen Nr. 1-8, 9, 13, 15, 16, 20 werden auf Grundlage der Erhaltungsmischungsverordnung in Verkehr gebracht. (ErMiV)

Bei Ausbringung von Saatgut in die freie Landschaft liegt die Verantwortung für das Einholen von Ausnahmegenehmigungen beim Anwender.

Regionenkarte

Karte der Ursprungsgebiete und Produktionsräume