Das Artenangebot in den Regionen wächst

Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2010 war klar, dass ab 2020 in der freien Landschaft nur noch Samen, die aus demselben Vorkommensgebiet stammen, genehmigungsfrei ausgebracht werden dürfen. Dies war für uns Ansporn, weitere Partner auch in Ursprungsgebieten zu gewinnen, in denen bislang wenig Nachfrage nach regionalen Wildartenmischungen bestand. Jedes Jahr werden ggf. die Flächen bereits nachgebauter Arten vergrößert und weitere Arten aus neuen Sammlungen in den Anbau genommen, um baldmöglichst ursprungsgebietsgetreue, artenreiche Mischungen erstellen zu können.

Erste Eindrücke neuer Anbauflächen unserer Partnerbetriebe in weiteren Ursprungsgebieten: