Böschungen, Straßenbegleitgrün - Komponente
(Blumen 100%)
Verwendung
Artenreiche Gebrauchsmischung mit unterschiedlichen Wurzelhorizonten zur sicheren Begrünung von Böschungsflächen im Straßenbau und in der Flurbereinigung. In Hanglagen, wo aus ingenieurbiologischer Sicht eine schnelle Begrünung gewünscht wird, kann die Mischung mit einer „Schnellbegrünungskomponente“ ergänzt werden. Diese besteht hier aus der "Einjährigen Roggentrespe", die auch bei Herbstansaaten fürs Erste die Bodensicherung übernimmt, später aber von der angestrebten Zielgesellschaft verdrängt wird.
Vor der Ansaat ist zu beachten, dass die Böschungsoberfläche etwas aufgeraut bleibt, um das Abschwemmen des Saatguts zu verhindern. Möglich ist auch die Samen zusammen mit Kleber, z. B. Verdyol, anspritzen. Die schnellere Keimung in länger feuchten Raupenspuren macht die vorteilhafte Wirkung des darin entstehenden Mikroklimas deutlich. Bei ungünstigen Standort- oder Witterungsbedingungen ist es ferner empfehlenswert, die Fläche nach der Ansaat mit Heu (500 g/m²) oder langhalmigen Grasschnitt (2 kg/m²), in frischem Zustand) zu mulchen. Für Straßenbankette empfehlen wir Mischung Nr. 4 mit zahlreichen salzverträglichen Arten.
Charakteristik
Optisch ansprechende, ausdauernde Pflanzengesellschaft mit bodenfestigenden Eigenschaften. Höhe bis zu 1 m.
Pflege
1-2 Schnitte im Jahr, wobei sich Mulchschnitte (ohne Abräumen des Mahdguts) negativ auf die Artenvielfalt auswirken. Dringend zu empfehlen ist der Einsatz von Doppelmesser- oder Scheibenmähwerken und das abschließende Abräumen des Mahdguts.
Ansaatstärke
Für die Nachsaat der reinen Blumenkomponente (100% Blumen) = 1 g/m², 10 kg/ha
Schnellbegrünung
mit Bromus secalinus
2 g/m², 20 kg/ha
Füllstoff
zum Hochmischen auf 10g/m², 100 kg/ha
Mischungstabellen Böschungen, Straßenbegleitgrün - Komponente (Blumen 100%)
mit Herkunftsangaben der Einzelarten (pdf-Datei für Antrag auf Genehmigung bei den Naturschutzbehörden)
Mischungstabellen Böschungen, Straßenbegleitgrün - Komponente (Blumen 100%)
ohne Herkunftsangaben der Einzelarten (xls-Datei zur Verwendung in Ausschreibungen)
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Wichtiger Hinweis
Die Mischungen Nr. 1-9, 13, 15, 16, 20, 21, 24 sowie die RSM-Regio-Mischungen werden nach Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) in Verkehr gebracht.
Beim Ausbringen von Saatgut in die freie Landschaft liegt die Verantwortung für das Einholen von Ausnahmegenehmigungen beim Anwender.