Schmetterlings-/ Wildbienensaum - Kleinpck.
(für 10 m²)
Verwendung
Wir bieten den Schmetterlings-Wildbienensaum in neun verschiedenen Mischungsrezepturen für unterschiedliche Ursprungsgebiete in Deutschland an. Er kann entlang von Wegen, auf Stufenrainen, vor südexponierten Gehölzen und auch in langfristigen Ackerrandstreifen / Buntbrachen ausgebracht werden.
Charakteristik
Die Mischung besteht aus 100% Wildblumen und berücksichtigt insbesondere
die Ansprüche von Wildbienen und Schmetterlingen an Trachtpflanzen. Ein langer Blühaspekt von frühzeitig blühenden Arten, wie dem Barbarakraut, bis zu Hochsommerarten (z.B. Wegwarte und Malve) garantiert eine kontinuierliche Sammelquelle. Einige einjährige Arten sorgen dafür, dass bereits im ersten Jahr ein ansprechender Bestand entsteht. In den Folgejahren werden sie von ausdauernden Arten ersetzt. Der Saum erreicht dann eine Höhe von 60-140 cm.
Pflege
Nach erfolgter Bestandsentwicklung genügt eine einmalige Mahd im Spätherbst oder noch besser im Frühjahr. Wintersteher bieten Ansitzwarten für Vögel und die Samen sind begehrtes Winterfutter. Idealerweise wird nicht gemulcht, sondern gemäht und das Mahdgut abgeräumt. An mageren und trockenen Standorten reicht auch eine Mahd in zwei- bis dreijährigem Abstand.
Ansaatstärke
1-2 g/m², 20 kg/ha
Füllstoff
zum Hochmischen auf 10g/m², 100 kg/ha
Mischungstabellen Schmetterlings-/ Wildbienensaum - Kleinpck. (für 10 m²)
mit Herkunftsangaben der Einzelarten (pdf-Datei für Antrag auf Genehmigung bei den Naturschutzbehörden)
Mischungstabellen Schmetterlings-/ Wildbienensaum - Kleinpck. (für 10 m²)
ohne Herkunftsangaben der Einzelarten (xls-Datei zur Verwendung in Ausschreibungen)
Ihr Warenkorb
Noch keine Produkte im Warenkorb |
Bitte beachten Sie
Bitte beachten Sie:
Preise verstehen sich inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten.
Mindestbestellwert aktuell: 64,20 € in Summe und 3,21 € je Artikel.
Lieferzeit für Neubestellungen derzeit: ca. 2 Wochen
Sedumsprossen:
Ab Mai bestellbar - in Kg-Schritten.
Wichtiger Hinweis
Die Mischungen Nr. 1-8, 9, 13, 15, 16, 20 werden auf Grundlage der Erhaltungsmischungsverordnung in Verkehr gebracht. (ErMiV)
Bei Ausbringung von Saatgut in die freie Landschaft liegt die Verantwortung für das Einholen von Ausnahmegenehmigungen beim Anwender.