RSM-Regio

Regionalisierte Regelsaatgutmischungen – es geht besser!

Die RSM-Regio-Mischungen wurden mit dem Ziel entwickelt, Standardmischungen mit naturschutzfachlichen geringen Anforderungen anbieten zu können. Das Werkzeug „Artenfilter“ soll fehlendes fachlich-botanisches Hintergrundwissen ersetzen. Durch oft stark pauschalisierte Ausschlusskriterien reduziert er aber Mischungen meist auf eine unkritische Artenzusammensetzung auf kleinstem gemeinsamem Nenner.
Mit diesem Anspruch bleiben die RSM-Regio-Mischungen weit hinter dem oft Möglichen und Sinnvollen zurück. Fazit: Der Artenfilter ist zu undifferenziert, zu artenarm und zu restriktiv! 

Wir empfehlen Ihnen deshalb - alternativ zu jeder RSM-Regio-Mischung - eine oder mehrere besser angepasste und gleichzeitig artenreichere Mischungen für den angegebenen Standort. 

RSM-Regio Grundmischung

30 % Blumen / 70 % Gräser.
Anssatstärke: 3-7 g/m²
Charakterisitik: Grundmischung

Zu den Mischungen (bestellbar ab 5 kg)

RSM-Regio mager-sauer

30 % Blumen / 70 % Gräser.
Anssatstärke: 3-7 g/m²
Charakterisitik: Für trockene bis mäßig trockene Standorte

Zu den Mischungen (bestellbar ab 5 kg)

RSM-Regio mager-basisch

30 % Blumen / 70 % Gräser.
Anssatstärke: 3-7 g/m²
Charakterisitik: Für trockene bis mäßig trockene Standorte

Zu den Mischungen (Bestellbar ab 5 kg)

RSM-Regio feucht

30 % Blumen / 70 % Gräser.
Anssatstärke: 3-7 g/m²
Charakterisitik: Für (wechsel)feuchte Standorte, nur wenige Arten Unterschied zu RSM-Regio Ufer

Zu den Mischungen (bestellbar ab 5 kg)

RSM-Regio Ufer

30 % Blumen / 70 % Gräser.
Anssatstärke: 3-7 g/m²
Charakterisitik: Für Staunasse Standorte. Wenig unterschied zu RSM-Regio feucht.

Zu den Mischungen (bestellbar ab 5 kg)

warenkorb Ihr Warenkorb

Noch keine Produkte im Warenkorb

Bitte beachten Sie:

Preise verstehen sich inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten.
 
Mindestbestellwert: 64,20 € in Summe und 4,28 € je Artikel.


Lieferzeit derzeit: ca. 2 Wochen

Sedumsprossen sind ab Mai in Kg-Schritten bestellbar.

Wichtiger Hinweis

Die Mischungen Nr. 1-9, 13, 15, 16, 20, 21, 24 sowie die RSM-Regio-Mischungen werden nach Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) in Verkehr gebracht.

Beim Ausbringen von Saatgut in die freie Landschaft liegt die Verantwortung für das Einholen von Ausnahmegenehmigungen beim Anwender.

Regionenkarte