Wiesen und Säume für die freie Landschaft
Wir bieten nur Mischungen für Ursprungsgebiete an, in denen wir bereits auf ein breites Artenspektrum zugreifen können. Wichtige Arten, die dennoch nur aus benachbarten Ursprungsgebieten vorliegen, sind in den Mischungszusammensetzungen ausgewiesen. Diese pdf-Dateien können Sie herunterladen und Ihrer Unteren Naturschutzbehörde zur Genehmigung vorlegen.
Unsere Mischungen
 
                        
                    01 Blumenwiese
Bunt blühende, sehr artenreiche Blumenwiese mit nieder- bis hochwüchsigen Wildarten
Erhältliche Mischungen 
                        
                    02 Frischwiese/Fettwiese
Klassische artenreiche Futterwiese - zur Beweidung geeignet.
Erhältliche Mischungen 
                        
                    03 Böschungen, Straßenbegleitgrün
Optisch ansprechende, ausdauernde Pflanzengesellschaft mit bodenfestigenden Eigenschaften
Erhältliche Mischungen 
                        
                    04 Bankettmischung, salzverträglich
Mischung mit niederwüchsigen, salzverträglichen Arten die sich am Straßenrand langfristig halten.
Erhältliche Mischungen 
                        
                    05 Mager- und Sandrasen
Mit überwiegend niederwüchsigen, konkurrenzschwachen Arten und Trockenheit vertragend. Mischungshöhe: 60-100 cm.
Erhältliche Mischungen 
                        
                    06 Feuchtwiese
Mischung aus ausdauernden, Feuchtigkeit liebenden Blumen und Gräsern, überwiegend niederwüchsig und schnittverträglich
Erhältliche Mischungen 
                        
                    07 Ufersaum
Der Schwerpunkt liegt auf Arten der Gewässer begleitenden Hochstaudenfluren - auch für flach überschwemmte Bereiche
Erhältliche Mischungen 
                        
                    08 Schmetterlings- und Wildbienensaum
Berücksichtigt werden Ansprüche von Wildbienen und Schmetterlingen an deren artspezifische Trachtpflanzen
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 Mindestbestellwert: 64,20 € in Summe und 4,28 € je Artikel.
 Wichtiger Hinweis
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Die Mischungen Nr. 1-9, 13, 15, 16, 20, 21, 24 sowie die RSM-Regio-Mischungen werden nach Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) in Verkehr gebracht.
 Luxemburger Erhaltungsmischungen ErMiV (LUX) sind gekennzeichnet.
 Beim Ausbringen von Saatgut in die freie Landschaft liegt die Verantwortung für das Einholen von Ausnahmegenehmigungen beim Anwender.

