Novellierung des EU-Saatgutrechts gefährdet Wildsaatgutmarkt und Artenvielfalt

Vor Kurzem wurde der Entwurf für die Novellierung des EU-Saatgutrechts veröffentlicht. In den Medien wird dazu viel über Gentechnik und Zulassungsverfahren diskutiert, aber auch Erhaltungsmischungen und damit der gesamte Wildpflanzenmarkt sind unmittelbar von der neuen Verordnung betroffen und bedroht.

Wird der Entwurf verabschiedet wie vorgesehen, kann in Zukunft Wildsaatgut europaweit produziert werden, anstatt wie bisher in Deutschland nur innerhalb des jeweiligen Produktionsraums.
Dadurch entsteht die Gefahr der Einkreuzung in den regionalen heimischen Genpool der Wildpflanzen. Auch Kontrollen zur Herkunft des Basissaatguts und des Mengenflusses werden deutlich erschwert bis unmöglich.

Gleichzeitig werden Zuchtsorten in Erhaltungsmischungen zugelassen, was dem eigentlichen Sinn und Zweck von Erhaltungsmischungen völlig widerspricht. Insbesondere wird der Wildkräuteranteil durch die auf Masse gezüchteten Gräser- und Kleesorten unterdrückt, Artenvielfalt kann nicht entstehen.
Darüber hinaus müsste jede Mischung einzeln im Voraus genehmigt werden, was in der Praxis nicht umsetzbar ist. Bei 10-15 individuellen Sondermischungen pro Tag entstünde ein enormer Verwaltungsaufwand und unakzeptable Zeitverzögerungen im Saisongeschäft.

Unser Verband ist bereits im Austausch mit verschiedenen Stellen, die eine Stellungnahme zu diesem Entwurf verfassen, wir hoffen jedoch auf Mitstreiter aus Naturschutz und Politik, um die Gefahr des weiteren Artenverlusts in der Landschaft abzuwenden.

Bitte unterstützen Sie uns in Ihnen bekannten Gremien in unseren Forderungen, die bisherige Regelung in folgenden Punkten nicht zu ändern:

-    Keine Vermehrung von heimischen Wildarten im Ausland
     (Kontrollierbarkeit gewährleisten, Einkreuzen fremder Genpools verhindern)
-    Keine Zulassungspflicht von Erhaltungsmischungen vor dem In-Verkehr-bringen
     (zu viele Sondermischungen / bisherige Handhabung ist etabliert und funktioniert)
-    Keine Verwendung von Zuchtgräsern und -leguminosen in Erhaltungsmischungen
     (Wildarten werden unterdrückt)
-    Erhaltungsmischungen von neuer Verordnung ausnehmen
     (eigene Qualitätsstandards notwendig)

Ein etwas ausführlicheres Dokument unseres Verbands zu den genannten Punkten steht Ihnen hier zur Verfügung.