04 Bankettmischung, salzverträglich

Mischung mit niederwüchsigen, salzverträglichen Arten die sich am Straßenrand langfristig halten.

Bitte beachten Sie die Mischungstabellen zu den Ursprungsgebieten!

Nur artenreiche Mischungen schaffen hochwertige Lebensräume für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Zum Teil geben wir deshalb unseren Mischungen wichtige, aber in einigen Regionen noch fehlende Arten aus angrenzenden Ursprungsgebieten bei. Sollen diese in der freien Landschaft ausgebracht werden, ist eine Ausnahmegenehmigung, der Unteren Naturschutzbehörden einzuholen. Bitte nutzen Sie die unter „weitere Details“ „Zusammensetzung / Downloads“ hinterlegten pdf-Dateien.

Bankettmischung, salzvertr. (20/80)

(Blumen 20% / Gräser 80%)

niedrige Mischung für Sonderstandorte

weitere Details

Die Mindestbestellmenge beträgt 0.0670 kg!
ab 41.73 €/kg
Staffelung
unter 0.5kg64.20 €/kg
bis 99.999kg42.80 €/kg
ab 100kg41.73 €/kg

Bankettmischung, salzvertr. (50/50)

(Blumen 50% / Gräser 50%)

niedrige Mischung für Sonderstandorte

weitere Details

Die Mindestbestellmenge beträgt 0.0450 kg!
ab 74.90 €/kg
Staffelung
unter 0.5kg96.30 €/kg
ab 0.5kg74.90 €/kg

Bankettmischung, salzvertr. - Komponente

(Blumen 100%)

niedrige Mischung für Sonderstandorte

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Die Mindestbestellmenge beträgt 0.0270 kg!
ab 139.10 €/kg
Staffelung
unter 0.5kg171.20 €/kg
ab 0.5kg139.10 €/kg

Bankettmischung, salzvertr. - Schnellbegrüner

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Die Mindestbestellmenge beträgt 0.7500 kg!
ab 4.28 €/kg

Bankettmischung, salzvertr. - Schrot als Füllstoff

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Die Mindestbestellmenge beträgt 0.0100 kg!
ab 1.07 €/kg

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Mindestbestellwert: 64,20 € in Summe und 4,28 € je Artikel.

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Sedumsprossen sind ab Mai in Kg-Schritten bestellbar.

Wichtiger Hinweis

Die Mischungen Nr. 1-9, 13, 15, 16, 20, 21, 24 sowie die RSM-Regio-Mischungen werden nach Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) in Verkehr gebracht.

Beim Ausbringen von Saatgut in die freie Landschaft liegt die Verantwortung für das Einholen von Ausnahmegenehmigungen beim Anwender.

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