Retter der Wildblumen

Dokumentation über Rieger-Hofmann.

Gänseblümchen liebt Ernst Rieger am meisten. Vor über 40 Jahren begann der Landwirt, die Blumen auszugraben und sie in Reihen auf dem Acker zu pflanzen. Die Samen des Liebesorakels brachten ihm Glück und gutes Geld. Damals belächelte man ihn dafür. Doch inzwischen weiß man, dass es an Naturwiesen fehlt. Sie sind wichtig für Wildbienen, Hummeln und andere Tiere. Heute vermehrt Ernst Rieger auf seinem Hof in Blaufelden mehr als 200 Arten von Wildblumen und Wildgräsern. Seine Samenmischungen werden deutschlandweit ausgesät.

Riegers Firma begann mit zwölf Arbeitern und einer Praktikantin. Heute produziert sie zusammen mit deutschlandweiten Partnerbetrieben auf 900 Hektar fläche und ca. 2000 Ackerschlägen in wechselnder Abfolge etwa 400 verschiedene Wildarten. Der Landwirt hat sich über die Jahre ein Know-how angeeignet, das gefragt ist. Zusammen mit Biologinnen und Biologen entwickelt er maßgeschneiderte Blühmischungen für Autobahnen, Obstwiesen oder Feuchtgebiete. 2004 wollte ihn die Industrie der Zuchtsamenhersteller vom Markt verdrängen und prozessierte gegen den vermeintlichen Wildwuchs. Doch Ernst Rieger kämpfte zäh gegen die Konzernriesen und gewann den Prozess. Das Saatgut ist teuer, die Produktion aufwendig. Der Ursprungssamen wird mit Genehmigung der Unteren naturschutzbehörden in der Natur gesammelt und im Gewächshaus vermehrt. Vom Aussäen auf den Äckern bis zur Ernte ist viel Handarbeit notwendig. Für 20 Kilo Samen Glockenblumen oder Fingerhut arbeitet die Familie manchmal Jahre.
Der Film erzählt von Ernst Rieger und seiner Familie. In Blaufelden pflanzt Sohn Stefan das Johanniskraut in den Acker und drischt nachts auf dem Feld die Blumen. Die Arbeit ist mühsam, doch die Söhne sind stolz auf den Betrieb der Eltern. Der Film zeigt Donzdorf, wo im Sommer mitten im Ort wilde Wiesen blühen. Dort kann man die Faszination der Wildblumen erleben, mit blaublühenden Ochsenzungen, Kornblumen und Kartäusernelken.

Retter der Wildblumen

Ernst Rieger und seine blühenden Landschaften. Dokumentation

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Die Mischungen Nr. 1-9, 13, 15, 16, 20, 21, 24 sowie die RSM-Regio-Mischungen werden nach Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) in Verkehr gebracht.

Beim Ausbringen von Saatgut in die freie Landschaft liegt die Verantwortung für das Einholen von Ausnahmegenehmigungen beim Anwender.

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