Musterposition zur Saatgutlieferung

Wir empfehlen im Leistungsverzeichnis die untenstehende Formulierung. Projektbezogene Textinhalte müssen dabei jeweils auf ihr Bauvorhaben und die verwendeten Mischungen angepasst werden.

Bauvorhaben: Aus- und Neubau der Ostumgehung Einshausen
Gesamtansaatfläche: 50.000 m²
Aussaatzeit: Herbst 2016

Pos. 01.00.0001 – Regional erzeugtes Wildpflanzensaatgut, zertifiziert nach den Zulassungsvoraussetzungen des Saatgutverkehrsgesetzes; gemäß den nachfolgenden Vorgaben und Qualitätsanforderungen liefern

  • Zertifiziertes, gebietseigenes Wildpflanzensaatgut aus kontrolliertem Anbau mit gesicherter regionaler Herkunft gemäß der unten aufgeführten Mischung liefern. Mischungszusammensetzung liefern. Zur Sicherung der regional gebietseigenen Herkunft muss das Saatgut einem hohen Vermehrungs- und Qualitätsstandard entsprechen. Dies ist z.B. der VWW-Standard „VWW-Regiosaaten“ oder "gleichwertig".
  • Anforderungen an das Saatgut: Kräuter, Leguminosen und Gräser dieser Mischung dürfen ausschließlich Wildformen von gesicherten, gebietseigenen Herkünften sein. Die ausgeschriebene Mischung ist für die Aussaat in der Gemarkung Einshausen vorgesehen. Die Mischung muss daher aus Produktionsraum 1 und Ursprungsgebiet/Herkunftsregion 1 stammen. Die anzusäende Fläche beträgt 50.000,000 m².
  • Saatgutbedarf:4 g/m² zzgl. Schnellbegrüner 2 g/m² und Schrot als Füllstoff auf 10 g/m². Technische Reinheit 80%, Keimfähigkeit 70%. Die ausgeschriebene Mischung und deren Zusammensetzung in Gewichtsprozenten ist verbindlich.Eine Änderung der MIschung oder Ersatz einzelner Arten ist nur nach Genehmigung durch den AG erlaubt.
  • Blumenwiese, Blumen 50% + Gräser 50% nach beigefügter detaillierter Mischungszusammensetzung in Gewichts-% je Art
  • Die Lieferung / Leistung ist nach folgendem Ablauf zu erbringen:
    1. Dem AG werden unmittelbar nach der Auftragserteilung und vor der Lieferung des Saatgutes Name und Anschrift des vorgesehenen Lieferanten, dessen Zertifizierung und der regionale Produktionsraum schriftlich mitgeteilt.
    2. Der AG kann auf Verlangen vor der Lieferung für alle Einzelpartien der Saatgutmischung einen Herkunftsnachweis fordern. Der AG behält sich die Forderung nach Benennung aller Anbaubetriebe und aller Anbauflächen vor. Die Zertifikatsvorlage muss auch für alle in die Lieferung und Saatgutvermehrung eingebundenen Auftragsbetriebe erfolgen.
    3. Der AN listet alle Hilfsstoffe in den Saatgutpartien auf.
    4. Das Saatgut muss dem AG auf Verlangen als Einzelsaatgutpartien in verschlossenen, von zertifizierten Betrieben gesiegelten Tüten / Säcken geliefert werden.
    5. Das Mischen von Einzelsaatgutpartien zur Ausbringungsmischung erfolgt erst nach Freigabe der Einzelpartien durch den AG und in dessen Beisein (ggf. nach Ziehung, Untersuchung und Auswertung von amtlichen Rückstellproben) an einem vom AG bestimmten Ort.
    6. Die überprüfte, fertig gestellte Mischung wird dem AN kurz vor der Aussaat übergeben und unmittelbar im Beisein des AG oder seiner Beauftragten ausgesät. Der AG behält sich das Recht vor, bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der Zertifizierungsregelungen oder den Vorgaben des Ausschreibungstextes vor der Vergütung der Leistung eine amtliche Rückstellprobe zu ziehen und diese in einem anerkannten Labor auf die enthaltenen Arten und deren Mischungsanteile untersuchen zu lassen. Ebenso behält sich der AG vor, die Rückstellprobe nach der Methode der Isotopenbestimmung auf den Ursprungsort des Saatgutes analysieren zu lassen. In der Vergütung der Position sind auch alle Aufwendungen für die Mischung der Einzelsaatgutpartien in einer Liegenschaft des Auftraggebers, die Aufwendungen zur Einhaltung des vorgegebenen Ablaufes, sowie die erforderlichen Transporte einzukalkulieren.

Bitte lassen Sie – aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Auslegung – im Zweifelsfall diesen Text vor Veröffentlichung juristisch prüfen. Für eventuell auftretende Mängelrügen oder Anfechtungen im Ausschreibungsverfahren übernehmen wir keine Gewähr.