Blumenwiese - Komponente
(Blumen 100%) zur Nachsaat
Verwendung
Zur Erhöhung der Artenvielfalt kann die reine Blumenkomponente der Mischung Nr. 1 "Blumenwiese" in einigen Fällen als umbruchlose Ansaat in den Bestand in Frage kommen, z.B. wenn Grünland nicht umgebrochen werden darf oder Baumwurzeln in Streuobstbeständen durch den maschinellen Umbruch nicht geschädigt werden sollen.
Charakteristik
Sehr artenreiche Blumenkomponente mit nieder- bis hochwüchsigen Arten, die eine Höhe von etwa 80 cm vor dem ersten Schnitt erreichen.
Pflege / Nutzung
Mehr Infos zur Ansaat ohne Umbruch finden Sie unter "Wissen" / "Ansaat und Pflege" / "Umbruchlose Ansaat"
Ansaatstärke
Für die Nachsaat der reinen Blumenkomponente: 1g/m² oder 10 kg/ha (Blumen)
Füllstoff
zum Hochmischen auf 10g/m², 100 kg/ha
Mischungstabellen Blumenwiese - Komponente (Blumen 100%) zur Nachsaat
mit Herkunftsangaben der Einzelarten (pdf-Datei für Antrag auf Genehmigung bei den Naturschutzbehörden)
Mischungstabellen Blumenwiese - Komponente (Blumen 100%) zur Nachsaat
ohne Herkunftsangaben der Einzelarten (xls-Datei zur Verwendung in Ausschreibungen)
Mischungsbeschreibung Blumenwiese - Komponente (Blumen 100%) zur Nachsaat
Datenblatt mit Informationen zur Mischung
Um die Artenvielfalt zu erhalten ist eine erste Mahd vor dem 15. Juni sinnvoll!
In unserer Kulturlandschaft sind die artenreichsten Blumenwiesen durch Nutzung und 1-2-malige Mahd/Jahr und das Abräumen des Mahdguts entstanden!
Eine Nachsaat mit der reinen Blumenkomponente (1 g/m²) in artenarmen Altbeständen ist möglich. Mehr hierzu finden Sie in der Rubrik "Wissenswertes" im Unterpunkt "Umbruchlose Ansaat"
Wildgräser besitzen Grannen. Insbesondere bei maschineller Ansaat ist deshalb Füllstoff erforderlich, um ein Verstopfen der Sämaschine zu verhindern.
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Sedumsprossen sind ab Mai in Kg-Schritten bestellbar.
Wichtiger Hinweis
Die Mischungen Nr. 1-9, 13, 15, 16, 20, 21, 24 sowie die RSM-Regio-Mischungen werden nach Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) in Verkehr gebracht.
Beim Ausbringen von Saatgut in die freie Landschaft liegt die Verantwortung für das Einholen von Ausnahmegenehmigungen beim Anwender.