BW - FAKT II E8 - Mischungen

mehrjährige. / 8 Mischungen (Siehe Übersicht)

In Baden-Württemberg wird ab 2021 die Anlage von mehrjährigen Blühflächen über FAKT gefördert. Zum Schutz gefährdeter und seltener Insektenarten und dem Feldvogelschutz tragen mehrjährige Blühflächen maßgeblich bei. Die Vorgaben zur Förderung und Pflege seitens des Landes sind zu beachten und einzuhalten. So wird z.B. bei streifenförmiger Aussaat auf der überwiegenden Länge eine Mindestbreite von 5 Meter vorgegeben.

Verwendung: Die Mischungen für Maßnahme E 8 sind Blühmischungen, die schon seit Jahren erfolgreich auf Ackerflächen angebaut werden und gut erprobt sind. Sie enthalten viele Wildarten, auf die heimische Tierarten angewiesen sind, und beinhalten keine ackerbaulichen Problemarten.*

Charakteristik: Für Maßnahme E 8 sind nur regionale Mischungen zulässig. Damit wird vermieden, dass Ökotypen von Wildarten ausgesät werden, die an weit entfernte Natur- und Klimaräume angepasst sind und damit die heimische Flora genetisch verfälschen. „Regional“ bedeutet in diesem Kontext, dass die Ausgangspopulationen des Wildpflanzensaatgutes nur aus Ursprungsgebieten, die (auch) in Baden-Württemberg liegen, kommen dürfen.*

FAKT II E 8 - Blühende Landschaft mehrjährig West Frühjahrsansaat
FAKT II E 8 - Blühende Landschaft mehrjährig West Spätsommeransaat

Aussaat im UG 9 (Oberrheingraben) und 10 (Schwarzwald)
40% Wildpflanzen, 60% Kulturpflanzen
Die Wildpflanzensaatgutkomponente stammt aus den UG 9-12 und 21

FAKT II E 8 - Blühende Landschaft mehrjährig Süd Frühjahrsansaat
FAKT II E 8 - Blühende Landschaft mehrjährig Süd Spätsommeransaat

Aussaat in allen anderen Ursprungsgebieten Baden-Württembergs empfohlen
40% Wildpflanzen, 60% Kulturpflanzen
Die Wildpflanzensaatgutkomponente stammt aus den UG 11-13, 17 und 21

FAKT II E 8 - Lebendiger Acker frisch (35,7% Wildpflanzen, 64,3% Kulturpflanzen)
FAKT II E 8 - Lebendiger Acker trocken (42,4% Wildpflanzen, 57,6% Kulturpflanzen)
FAKT II E 8 - Lebendiger Waldrand frisch (32,9% Wildpflanzen, 67,1% Kulturpflanzen)
FAKT II E 8 - Lebendiger Waldrand trocken (37,8% Wildpflanzen, 62,2% Kulturpflanzen)

Die Wildpflanzensaatgutkomponente stammt aus den UG 9-13, 17 und 21

*Textauszüge bei Verwendung & Charakteristik stammen aus Broschüre: „Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening (Stand Jan. 2021)

Ansaatstärke: 8-10 kg/ha

Ansaatzeitpunkt: Spätsommer (Ende August - Ende September) oder Frühjahr (Mitte April bis spätestens 15. Mai) Füllstoff empfohlen zum Hochmischen auf 50 kg/ha

Düngung: Nein

Pflege: Bitte Vorgaben des Bundeslandes einhalten. Ansonsten nicht erforderlich.

Preis auf Anfrage

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