Kriterien zur Auswahl einer Saatgutmischung

Artenvielfalt in Mischungen von zentraler Bedeutung

Der Erhalt und die Pflege der wenigen verbliebenen artenreichen Grünlandbestände in Deutschland sind von zentraler Bedeutung als Genpool und Lebensraum seltener Tier und Pflanzenarten. Ohne zusätzliche Neuansaaten mit artenreichen, gebietseigenen Mischungen ist das Artensterben von z.T. auf einzelne Pflanzenfamilien spezialisierten Insekten u.v.m. jedoch nicht aufzuhalten. Damit verbunden - ein hoher Verlust an Bestäuberleistung und Ernährungssicherung für den Menschen.
Link zu Wertvolle Bestäuber bedroht

Die Artenvielfalt und –zusammensetzung unserer Mischungen für die freie Landschaft orientiert sich an natürlichen Pflanzengesellschaften und trägt damit entscheidend zur Schaffung neuer Wiesen- und Saumlebensräume von hohem ökologischen Wert bei. 

Wir nehmen die neue Gesetzeslage zum Anlass, künftig noch transparenter zu sein und bieten nur Mischungen für Ursprungsgebiete an, in denen wir bereits auf ein breites Artenspektrum zugreifen können. Wichtige Arten, die dennoch nur aus angrenzenden Ursprungsgebieten vorliegen, sind in unseren Mischungszusammensetzungen ausgewiesen.

Bei den Mischungen für die freie Landschaft können die Zusammensetzungen - inklusive Herkunftsangaben zur einzelnen Art  - als pdf-Datei heruntergeladen und bei den Naturschutzbehörden zur Genehmigung eingereicht werden.

Da artenarme Rumpfmischungen das Artensterben nicht verhindern können, hoffen wir mit ihnen auf eine Genehmigung durch die Naturschutzbehörden.

Wildsaatgutmischung nach Artenfilter?

Haben Sie sich für eine Ansaat aus Wildformen entschieden, gilt es, die richtige Mischung für ihr Vorhaben und Ihren Standort zu finden. Unterschiedliche Anbieter und Mischungskonzepte konkurrieren am Saatgutmarkt.
Vielen Mischungen liegt der „Artenfilter“ des „Regiosaatgut-Regiopflanzgut-Konzepts“ zugrunde, einem Projekt der Deutschen Bundesstiftung Umwelt. Auch für die Artenauswahl unserer Standardmischungen wurde er als Grobgerüst berücksichtigt. Aber es geht besser:
Im Artenfilter sind für viele Arten die regionalen Aspekte ungenügend berücksichtigt. Zudem ist er als Hilfe für diejenigen Stellen gedacht, die Saatgut ohne jegliche botanische und standörtliche Kenntnisse anfordern und ausbringen.So sollen Fehler in der Ausbringung vermieden werden. Das eigentliche Ziel, Artenvielfalt zu fördern und qualitativ hochwertige Lebensräume zu schaffen, kann jedoch unter Anwendung des Artenfilters nur bedingt erreicht werden.

Standard-Mischungen der Rieger-Hofmann GmbH

Aus diesen Gründen erweitern wir unsere Mischungen – unter Berücksichtigung von Naturschutzvorgaben – um Arten, die regionaltypisch sind. Außerdem verwenden wir Arten, die für die Artenvielfalt der heimischen Fauna sowie die Stabilität der zukünftigen Grünlandgesellschaft von großer Bedeutung sind.
Diese Arten sind nicht in den Positivlisten des Artenfilters enthalten, aber im überwiegenden Raumanteil der betreffenden Region zu finden. Der heutige Zustand der Artenverbreitung kann unserer Ansicht nach nicht mehr als Maßstab für die Ansaat gelten, da viele dieser Arten früher weit verbreitet waren und erst in den letzten Jahrzehnten aus Teilen ihrer ehemaligen Vorkommensgebiete verschwunden sind. Allerdings sind unsere Standard- Mischungen nicht für Sonderstandorte konzipiert. Hochlagen der Mittelgebirge, die Alpen, Salzstandorte wie die Marschen oder extrem warme, trockene oder nasse Flächen sollten mit spezifischen Artenmischungen, wie etwa unserem Sandmagerrasen für die „Sandachse Franken” (auf Anfrage) und unter Hinzuziehung örtlicher botanischer Sachverständiger begrünt werden.

Individuelle Mischungen der Rieger-Hofmann GmbH

Gerne gehen wir auf Ihre individuellen Vorgaben ein. Sowohl naturschutzfachliche als auch gestalterische, standortspezifische, kosten oder nutzungsbedingte Bedürfnisse können in einer individuellen Mischungszusammenstellung Berücksichtigung finden. Bei einem Warenwert der Sondermischung unter 400 € müssen wir für den erhöhten Aufwand allerdings einen Zuschlag von 50 € berechnen. Vor dem Einsatz von seltenen oder Rote-Liste-Arten raten wir zu einer Rücksprache mit den zuständigen Naturschutzbehörden.