Abnahmefähiger Zustand von Neuansaaten

In Ausschreibungen des Landschaftsbaus wird häufig der Begriff "Abnahmefähiger Zustand" verwendet. Hierzu wurde z.B. in der DIN 18917 eine Definition für Landschaftsrasen entwickelt, die eine durchschnittliche Bedeckung des Bodens (1)von 50% verlangt, aber bei Extrem­standorten Abweichungen erlaubt. Dahinter steht der Versuch, die Qualität des Saatgutes, vor allem die Keimfähigkeit, in einem frühen Stadium zu beurteilen.

Da die Entwicklung einer Ansaat naturgemäß von vielen Bedingungen abhängig ist, wird selbst in der DIN 18917 kein Zeitraum / Zeitpunkt festgelegt, nach dem dieser Zustand erreicht sein muss. Es heißt lediglich: "Der letzte Schnitt vor der Abnahme darf nicht länger als 2 Wochen zurückliegen." Was für Standardmischungen mit Zuchtformen formuliert wurde, gilt noch viel mehr für Wild­pflanzen: Ein Zeitpunkt mit einem Mindestbede­ckungsgrad lässt sich nicht festlegen. Manche Ansaaten, wie z.B. Schotterrasen, sind durch einen hohen Anteil offener Bodenflächen charakterisiert. An besonders trockenen Stellen werden 50%-Bedeckung(2)dauerhaft nicht erreicht. Auch die Entwicklungszeit unserer Mischungen ist länger als bei artenarmen Zuchtsortenmischungen.

So gibt es bei vielen Arten einen Prozentsatz an Samen, der ein bis mehrere Jahre "überliegt", also erst nach meh­reren Jahren keimt. Typische Spätentwickler sind z.B. Lauch- und Seggenarten (Allium und Carex spec.) oder die Wiesensilge (Silaum silaus). Die Fertigstellungspflege von Ansaaten und Pflanzungen auf ingenieurbiologischen Siche­rungsbauwerken erfolgt demzufolge so lange, bis die normierten Abnahmeeigenschaften erreicht worden sind. Übernimmt der Auftraggeber die Pflege nach der Ansaat, sollte ein ausführender Landschafts­gärtner Mängelansprüche zurückweisen, da er keinen Einfluss mehr auf die weitere Entwick­lung der Ansaat über Monate oder Jahre hin­weg nehmen kann.

(1) Projektive Bedeckung von 50% = Bedeckung bei rechtwinkliger Aufsicht auf die Bodenoberfläche

(2) Dies gilt für die Gefäßpflanzen, der Moos- und Flechtenanteil kann wesentlich höher liegen