Zertifikate Rieger-Hofmann GmbH

Eine Zertifizierung ist für viele Produkte und Dienstleistungen ein wichtiges Instrument, um Qualität für die Kunden zu sichern. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt. Deshalb darf - seit dem Inkrafttreten des § 5a der Erhaltungsmischungsverordnung - Saatgut als Erhaltungsmischungen nur in Verkehr gebracht werden, wenn es mit dem Prüfsiegel eines anerkannten Kontrollinstituts (in unserem Fall ABCert) oder der zuständigen Behörde versehen ist. Die Verordnung legt ferner bei Erzeugnern und Erstinverkehrbringern von Saatgut zu prüfende Mindeststandards und staatliche Stichprobenkontrollen der Prüfinstitute fest.

Zertifizierung nach "VWW-Regiosaaten"

Im Bereich von Wildsamen-und Wildpflanzenproduktion sowie deren Handel soll die Zertifizierung nach "VWW-Regiosaaten" dazu beitragen, das Produkt für den Kunden transparent und vertrauenswürdig auf dem Markt zu bringen. Mehr Infos zum Regelwerk finden Sie auf der Webseite des VWW.
Der Rieger-Hofmann GmbH samt Anbaupartnern ist es seit 2007 ununterbrochen gelungen, die anspruchsvollen Qualitätsstandards des Verbands deutscher Wildsamen und Wildpflanzenproduzenten zu erfüllen und das "VWW-Regiosaaten"-Zertifikat zu erwerben.
 

Zertifizierung nach "Wëllplanzesom Lëtzebuerg"

Seit 2022 sind wir ebenfalls für die Lieferung von nach dem „Wëllplanzesom Lëtzebuerg“-Regelwerk erzeugten Saatgut zertifiziert. Mit beratender Starthilfe durch Rieger-Hofmann unter der Leitung des Luxemburger Naturschutzsyndikats SICONA und mittels staatlicher Finanzierung entstand dort eine eigene Luxemburger Wildpflanzensaatgutvermehrung.
Seit 2024 haben sich die beteiligten Produzenten zu einer Erzeugergemeinschaft zusammengeschlossen, um die Wildsamenvermehrung auch weiterhin erfolgreich fortzuführen.
 

Biozertifikat nach Lacon

Für die nach biologischem Anbau produzierten und gehandelten Saatgutpartien und Pflanzen liegt das Biozertifikat für ökologische Erzeugnisse, geprüft durch Lacon vor.
Dies betrifft vor allem unser Sortiment an Arznei-, Gewürz- und Kulturpflanzen.

 

 

Die jeweils für Ihre Bestellung relevanten Zertifikate stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Info

2012 haben wir die „Genehmigung zum Inverkehrbringen von Wildformen nach ErMiV (Erhaltungsmischungsverordnung)“ in Deutschland beantragt und erhalten. Seit 2021 auch die Genehmigung zum In-Verkehr-Bringen von luxemburgischen Erhaltungsmischungen zurück nach Luxemburg.